Vortrag an der RSF
„Mach dein Handy nicht zur Waffe“
„Mach dein Handy nicht zur Waffe!“ – Dr. Thomas Strauß, Direktor des Amtsgerichts Cham, hält Präventionsvortrag vor Schülern der Realschule Furth im Wald
Vor kurzem hielt Dr. Thomas Strauß, Direktor des Amtsgerichts Cham, an der Staatlichen Realschule Furth im Wald einen eindringlichen Vortrag. Dieser richtete sich unter dem Motto „Mach Dein Handy nicht zur Waffe“ an die Schüler der 9. Jahrgangsstufe und thematisierte die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen, die mit dem Umgang mit Smartphones und der Nutzung sozialer Medien verbunden sein können.
Dr. Strauß begann seinen Vortrag mit zwei Eingangsfragen an die Neuntklässler: In welchem Alter ist man Jugendlicher und ab wann strafmündig? Bei der Beantwortung waren sich die Schüler der Klassen 9a und 9b der Realschule Furth im Wald recht sicher und einzelne trauten sich zu, die zutreffende Antwort spontan zu geben.
Ein zentrales Thema im weiteren Verlauf war die strafrechtliche Relevanz von Inhalten, die über Smartphones und soziale Medien verbreitet werden. Dr. Strauß erläuterte, dass der Besitz von pornographischen Bildern bereits strafbar sei und dass der Versand von beleidigenden Nachrichten oder das Teilen von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. „Das Netz vergisst nichts“, warnte er und verwies auf die strafrechtlichen Folgen, die bereits bei Jugendlichen ab 14 Jahren greifen können.
„Stellen Sie sich immer Kontrollfragen: Würde ich wollen, dass mir so etwas passiert? Würde ich mich in der analogen Welt genauso verhalten?“, forderte er die Jugendlichen auf. Dr. Strauß machte deutlich, dass im Internet alles nachvollziehbar sei und dass einmal geteilte Inhalte für immer im virtuellen Raum blieben. So betonte er gegenüber den Realschülern, die ihm gebannt folgten, dass auch das einfache „Liken“ von beleidigenden Inhalten strafbar sei. Immer wieder forderte er die Jugendlichen auf, sich ihrer Verantwortung in der digitalen Welt bewusst zu sein.
Im Rahmen des Vortrags wurden auch Beispiele für strafbare Handlungen genannt, die über Handys begangen werden können, darunter Mobbing, Drohungen und Erpressung. Dr. Strauß erklärte, dass die Polizei bei schweren Delikten wie Kinder- und Jugendpornographie auch Hausdurchsuchungen durchführen könne, bei denen nicht nur die eigenen digitalen Endgeräte, sondern auch die der Familienangehörigen beschlagnahmt werden könnten.
Um die Thematik zu veranschaulichen, zeigte Dr. Strauß ein auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus produziertes Video mit dem Titel „Mach dein Handy nicht zur Waffe“, in dem der bekannte TikTok-Star, Video-Creator und Musiker Falco Punch in jugendgemäßer Sprache und effektvoll die Gefahren der Nutzung von Smartphones darstellt. Zudem präsentierte er bespielhaft eine anonymisierte Anklageschrift eines 16-Jährigen, der über Snapchat strafbare Inhalte verbreitet hatte. „Die Konsequenzen sind gravierend: Mindestens fünf Jahre im Bundeszentralregister und ein Leben lang mit den Folgen im Internet konfrontiert“, berichtete Richter Strauß aus seiner beruflichen Praxis.
Abschließend appellierte Dr. Strauß nochmals an die Realschüler, das eigene Handy nicht zur Waffe zu machen und sich stets der Verantwortung bewusst zu sein, die mit der Nutzung digitaler Medien einhergehe. Deutlich wahrnehmbar war die große Betroffenheit bei den Jugendlichen, die sich danach – auf dem Weg in die Pause – angeregt miteinander über den Vortrag unterhielten und sicherlich dabei für sich die eine oder andere unmittelbare Konsequenz für ihre Nutzerverhalten zogen.
Realschuldirektorin Ulrike Partl-Mahlendorf und der stellvertretende Schulleiter Peter Schmid bedankten sich unter dem großen Applaus ihrer Schüler sehr herzlich beim Direktor des Amtsgerichts Cham, Dr. Thomas Strauß, für dessen informativen Vortrag mit eindringlichen Appellen, der sicherlich dazu beitragen wird, das Bewusstsein der Jugendlichen sowohl für die Gefahren der Handynutzung als auch die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen für das eigene Leben nachhaltig zu schärfen.
Text: RSDin Ulrike Partl-Mahlendorf
Bild: StRin (RS) Elisabeth Groß